Folgende Punkte sollten Sie in Ihrem Interesse nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beachten:

 

  • Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern ein Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe bis 1.000,00 EUR) reicht zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt aus.
  • Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass Ihnen die Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Durch das Gutachten kann auch die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden.
  • Die Höhe einer eventuellen Wertminderung kann erst durch ein Gutachten belegt werden. Ihnen steht es frei, sich die Netto-Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis des Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
  • Sie haben das Recht, Ihr Auto der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
  • Sie haben das Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen während des unfallbedingten Ausfalles Ihres Fahrzeuges.
  • Zur Durchsetzung der Ansprüche sollten Sie immer einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.